Statuten des VLI
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VLI-Statuten-gueltig-ab-2019_03_15.pdf
- Name und Sitz
- Zweck
- Zielsetzung
- Mitgliedschaft im Verein / Mitgliederkategorien / Rechte und Pflichten
- Organe des Verbands
5.1 Mitgliederversammlung
5.2 Vorstand
5.3 Revisionsstelle - Kommissionen und Ausschüsse
- Finanzierung
- Ergänzendes Recht und Gerichtsstand
- Diverses
Änderungen vom 15. März 2019
An der ordentlichen VLI Mitgliederversammlung vom 15. März 2019 in Courtelary wurde die neue Mitgliederkategorie "Fellows" in den VLI-Statuten genehmigt. Die Statuten wurden entsprechend angepasst und ersetzen die Statuten vom 7. März 2013.
Art. 4 Mitgliedschaft im Verein / Mitgliederkategorien / Rechte und Pflichten
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Es bestehen folgende Mitgliederkategorien:
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Fellows
Aktivmitglieder, welche das 70. Altersjahr erreicht haben, können auf
Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung zu «Fellows»
ernannt werden. Dadurch fördert der Verband das Vereinsleben für
Aktivmitglieder, die altershalber nicht mehr im Berufsleben stehen.
Fellows haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Aktivmitglieder.
Durch die Ernennung zum «Fellow» entfällt der Jahresbeitrag.
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Art. 5.1 Mitgliederversammlung
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Die MV hat folgende Befugnisse:
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- die Ernennung von Ehrenmitgliedern und Fellows
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Änderungen vom 7. März 2013
An der ordentlichen VLI Mitgliederversammlung vom 7. März 2013 in Wolhusen wurden die leicht angepassten VLI-Statuten genehmigt und ersetzen die VLI-Statuten vom Januar 2000 und vom April 1997.
Art.1:
Namensänderung
neu: Verband Schweizer Logistik- und Verpackungsfachleute
bisher: Verband Schweizer Logistik- und Verpackungsingenieure
Art. 4:
Änderung der Mitgliederkategorien
belassen: Aktivmitglieder, Ehrenmitglieder, Gönner
gestrichen: Passivmitglieder, Studierende